Wir haben ja vor kurzem darüber berichtet, dass ihr bei Ö-Ticket Gebühren rückfordern könnt.
Dieses Urteil, welches von der VKI erwirkt wurde, lässt sich auch auf andere Unternehmen umlegen und so habe ich das gleiche Vorgehen auch bei den Casinos Austria versucht – das ganze mit Erfolg.
Ich habe Gebühren für Print-at-Home Gutscheine (Dinner & Casino) innerhalb von 8 Tagen problemlos rückerstattet bekommen.
Meinen Musterbrief für die Rückfordeurng bei den Casinos Austria findet ihr hier. Alles in “rot” muss indivduell angepasst werden. Gesendet wurde der Brief per E-Mail an service@casinos.at
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Sandy
@joker
Danke für den Hinweis!
Wie verhält es sich denn mit den Gebühren von Wien-ticket? Da gibt es ja ähnliches.
Ebenso hinterfragenswürdig sind die 2€ Callcenter Gebühr bei Umbuchung, wenn man online gekaufte Tickets auf andere (höherwertigere und teurere) Plätze umbuchen will. Ebenso für jede einzelne gekaufte und auf teurere Karten gewechselte Karte nochmals 5€
Habe kürzlich 2 Karten für eine Veranstaltung auf insgesamt 3 Karten erweitert bzw. umgebucht und musste dafür 2€ CC Gebühr und 2 mal 5€ Umbuchungsgebühr bezahlen. Also insgesamt 12€ zusätzlich für dass, das ich Ö Ticket um gut 100€ mehr Umsatz beschert habe. Zusätzlich wurde mir gesagt (da ich diese davor schon hatte) ich MUSS wieder einen Stornoschutz buchen, weil ich davor bei den 2 Tickets auch einen hatte.
Also ich kauf mehr und bleche dreifach dazu, als Dank! Ist das rechtens? Fair auf jeden Fall nicht :/
joker
Das Urteil betrifft nur die Mölglichkeiten um an die Tickets zu kommen,welche eben zu unrecht kostenpflichtig waren. Wenn es bei wien-ticket auch solche Kosten für print-at-home gab, dann einfach auch hinschreiben.
Für Umbuchungen ist meiner Meinung nach sehr wohl eine Gebühr erlaubt, ist ja auch bei Flügen so – dort kostet ja auch eine Änderung auf eine andere Person oft mehr als der eigentliche Flugpreis (bei Billig-Airlines). Ob etwas fair ist, ist eine andere Frage – wie hat ein Professor von mir immer so schön gesagt: “Recht ist nicht gleich Gerechtigkeit”.